DIN EN ISO 9001:2015


Mit der Qualitätspolitik wird in unserem Unternehmen die Durchsetzung der qualitätsrelevanten Aufgaben festgelegt.

Dabei konzentrieren wir uns auf:

  • die allseitige Erfüllung der Kundenanforderungen durch eine hohe Qualität unserer Produkte, eine überzeugende Liefer- und Leistungsqualität unter konsequenter Durchsetzung gesetzlicher und behördlicher Festlegungen zur Gewährleistung der entsprechenden Kundenzufriedenheit als grundlegende Voraussetzung für eine erneute Auftragserteilung.
  • eine kontinuierliche Förderung des Qualitätsbewusstseins bei den Mitarbeitern zur gezielten Erfüllung der Ansprüche unserer Kunden.
  • die exakte Prüfung der Vorgaben der Kunden hinsichtlich Relevanz, Vollständigkeit, Anspruchsniveau und Realisierbarkeit. Auf Änderungswünsche reagieren wir flexibel.
  • das Erreichen einer hohen Qualität unserer Produkte als eine Unternehmensverpflichtung und ständige Aufgabe aller Führungskräfte und Mitarbeiter. Dabei ist jeder Einzelne für die Qualität seiner Arbeit verantwortlich.
  • die Mitarbeitermotivation und das Knowhow unserer Firma durch Schulung und Weiterbildung kontinuierlich den aktuellen Anforderungen anzupassen.
  • die Durchsetzung des Grundsatzes „Fehlervermeidung statt Fehlerbeseitigung“ durch vorbeugende Maßnahmen.
  • die Senkung von Fehlerkosten als Aufgabe eines jeden Mitarbeiters.
  • eine exakte Erfassung, schnellstmögliche Bearbeitung und Auswertung von Kundenreklamationen zur zukünftigen Vermeidung bzw. kontinuierliche Reduzierung dieser zusätzlichen Aufwendungen.
  • die konsequente Umsetzung der Anforderungen des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit, um damit zusammen mit der Qualität unserer Produkte unseren gesellschaftlichen Anforderungen insgesamt gerecht zu werden.

CE-Kennzeichnung

Unsere Fenster und Türen tragen alle das CE-Kennzeichen, seit dem 01.02.2010 existiert eine CE-Kennzeichnungspflicht dafür. Für diese gilt eine festgelegte EU-Richtlinie, die in der Produktnorm EN 14351-1 geregelt wird. CE ist die französische Abkürzung für Communauté Européenne und bedeutet, dass wir erklären, die Mindestanforderungen, die für ein Handelsprodukt geltenden harmonisierten EU- Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften einhalten. Die CE-Kennzeichnung klassifiziert gewisse Eigenschaften, die das Bauteil – beispielsweise ein Fenster – besitzt. Man spricht von mandatierten Eigenschaften. Unsere Fenster sind somit im europäischen Sinne gebrauchstauglich und für den freien, europäischen Warenverkehr geeignet. Die Kennzeichnung finden Sie als Begleitpapier dem Lieferschein beiliegend.

Im Allgemeinen werden bei Fenstern und Türen folgende Eigenschaften klassifiziert: 

  • Schlagregendichtheit
  • Windlast
  • Gefährliche Substanzen
  • Stoßfestigkeit
  • Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
  • Schallschutz
  • Wärmedurchgangskoeffizient
  • Luftlastigkeit

RC2 - Gutachtliche Stellungnahme

Einbruchhemmende Fenster nach RC2 - Gutachtliche Stellungnahmen.
Unsere Firma besitzt Nachweise , um RC2 Fenster und RC2 Türen freigegeben durch

Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG
August-Winkhaus-Str. 31
48291 Telgte Deutschland

nach der Grundlage der DIN EN 1627:2011

  • DIN EN 1628:2011
  • DIN EN 1629:2011
  • DIN EN 1630:2011

fertigen zu dürfen.